Geschichten aus der Schadenabteilung
In der Versicherungsbranche wird gerne mit Hochglanz geworben. Große Versprechen, scheinbar perfekte Bedingungen, attraktive Prämien. Auf dem Papier sieht vieles fantastisch aus. Gerade für Profisportler, die komplexe Risiken haben und sich absichern müssen, nicht wollen. Die Realität zeigt sich aber nicht im Angebot, sondern im Schadenfall. Und genau dort trennt sich bekanntermaßen die Spreu vom Weizen.
Ein Blogbeitrag von Tobias Lommer
Sportökonom & Gründer von The Finance Athletes GmbH & Co. KG
Der erste Schadenfall: Wenn Klauseln plötzlich wichtiger sind als die Realität
Im Frühjahr 2024 kam ein junger Profisportler auf uns bei The Finance Athletes zu. Extrem talentiert, ehrgeizig, auf dem Weg nach oben. Und leider mit einer Verletzung, die im Profifußball niemand hören will: Kreuzbandriss. Was sportlich schon ein Desaster ist, wurde versicherungstechnisch zur mentalen Geduldsprobe.
Der Spieler war über einen anderen Versicherungsmakler abgesichert.
Zum einen über mit der privaten Krankenversicherung, zum anderen über ein privates Krankentagegeld bei einem Spezialversicherer, der unter anderem über eine Versicherungsbörse in London agiert. Klingt erstmal international, exklusiv, professionell. Spoiler: war es nicht.
Der Spieler kommt zu mir und sagt sinngemäß:
“Tobi, ich habe ein Problem. Ich bin verletzt, falle monatelang aus, und eigentlich müsste mein Krankentagegeld greifen, aber der Versicherer zahlt nicht.”
Der Grund?
Eine sogenannte Karenz- bzw. Meldefrist. Laut Bedingungen hätte der Versicherungsfall innerhalb der ersten sechs Wochen gemeldet werden müssen. Diese Frist war verstrichen. Fall erledigt, Leistung verweigert.
Jetzt mal ehrlich:
Ein Kreuzbandriss im Profifußball ist keine Erkältung. Es ist glasklar, warum jemand ausfällt, wie lange der Ausfall dauert und dass es sich um einen ernsthaften Versicherungsfall handelt. Der Zeitpunkt der Meldung ändert exakt gar nichts an der Sachlage.
Der Spieler wusste von dieser Frist nichts.
Der Vermittler hatte ihn nicht darauf hingewiesen.
Und selbst wenn: In der Praxis hätte er es vermutlich ohnehin vergessen, weil man nach einer solchen Verletzung andere Sorgen hat, als Versicherungsbedingungen zu studieren.
Verbraucherschutz schlägt Kleingedrucktes
Ich war mir unsicher, wie belastbar diese Klausel wirklich ist. Nach normalem Menschenverstand ist sie ja schon völliger Bullshit.
Also habe ich das gemacht, was man in solchen Situationen tun sollte:
  • Ich habe mit mehreren anderen Versicherern gesprochen.
  • Ich habe Juristen kontaktiert.
  • Und schließlich habe ich mit einer großen Anwaltskanzlei aus Koblenz, spezialisiert auf Versicherungsrecht, den Fall sauber aufgearbeitet.
Das Ergebnis war eindeutig:
Diese Klausel ist im Sinne des Verbraucherschutzes unwirksam.
Warum?
Weil sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt und keinerlei Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang des Schadens hat. Der Ausfall war objektiv, medizinisch belegt und unstrittig. Eine verspätete Meldung ändert daran nichts.
Der Versicherer sah das – surprise, surprise – anders.
Nach längerem Hin und Her, viel Schriftverkehr und einer Klageandrohung kam dann doch Bewegung in die Sache. Der Versicherer zahlte.
Wir reden hier zu diesem Zeitpunkt von einem niedrigen fünfstelligen Betrag, der mit fortlaufender Leistungsdauer noch deutlich höher geworden wäre.
Erster Schadenfall gewonnen. Eigentlich ein Happy End. Eigentlich.
Der zweite Akt: Kündigung? Ja. Geld zurück? Nein.
Der Spieler war nach dieser Erfahrung verständlicherweise mit dem alten Versicherer emotional durch. Vertrauen? Weg.
Wir haben daher frühzeitig geplant und zum Ende der Vorversicherungszeit einen neuen Vertrag bei einem anderen Spezialversicherer abgeschlossen, diesmal mit Hauptsitz in Deutschland.
Der alte Vertrag konnte erst nach Ende des Leistungsfalls gekündigt werden. Das war etwa Mitte Herbst 2024. Gesagt, getan.
Dann kam der nächste Brief des alten Versicherers.
Sinngemäß: Kündigung akzeptiert. Aber die zu viel gezahlte Prämie erstatten wir nicht. Steht so in unseren AVB.
Wir reden hier nicht über Peanuts.
Es ging um einen mittleren fünfstelligen Betrag.
Der Spieler war verständlicherweise nervös. Er fragte mich mehrfach bereits vor der Kündigung:
Tobi, bist du sicher, dass ich das Geld zurückbekomme?
Meine Antwort war jedes Mal klar: Ja. Hundertprozentig.
Ich war mir auch sicher, hatte die AVB des Vorversichers diesbezüglich nicht gelesen. Es erschien mir logisch. War es aber nicht. Mir geht der Arsch auf Grundeis. Ich hatte klar gesagt, dass es kein Problem sei. Ich sah unseren ersten Vermögensschadenhaftpflichtfall auf uns zukommen.
Also wieder zum Anwalt. Ich habe wieder mit Juristen gesprochen, wieder mit anderen Versicherern. Alle sagten dasselbe:
“Die Rechtslage ist eindeutig. Die Prämie muss erstattet werden.”
Der Versicherer weigerte sich trotzdem. Also: Versicherer kontaktiert. Kein Feedback. Klageeinreichung vor dem Landgericht.
Der Versicherer äußerte sich in der Folge schlicht gar nicht. Keine Stellungnahme, keine Reaktion, Fristen verstreichen lassen. Ergebnis:
Der Spieler bekam seine zu viel gezahlte Prämie zurück nebst Zinsen.
Zweiter Schadenfall gewonnen.
Und ja, langsam fragt man sich, ob das System hat. Und wir setzen noch einen drauf.
Bonuslevel: Wenn sogar die Wohnung abbrennt
Und weil das Leben von Profifußballern manchmal wirkt wie ein Drehbuch mit zu vielen Wendungen, kommt jetzt noch ein dritter Fall obendrauf.
Ein anderer Spieler. Selber Verein. Nationalspieler.
Aktiv bei einem deutschen Champions-League-Teilnehmer.
Während einer Länderspielreise brennt seine komplette Wohnung ab.
Ich denke nur: hoffentlich keine Pizza im Ofen vergessen.
Ich hatte Glück. Ursache: Kurzschluss in der Küche. Totalschaden.
Der Wohngebäudeversicherer argumentiert:
Kurzschluss in der Küche = Sphärenschaden des Mieters. Nie von gehört. Erstmal googeln.
Ergebnis: Der Mieter müsse die Miete bis zum Ende der Mindestmietzeit weiterzahlen. Noch über 24 Monate.
Schaden: rund 80.000 Euro.
Ich saß da und dachte: Das kann jetzt nicht euer Ernst sein. Wie bringe ich das dem Spieler bei und den Eltern?
Gemeinsam mit dem Wohnungsbesitzer habe ich das Thema angegangen und erneut eine Anwaltskanzlei eingeschaltet. Ergebnis:
Ein Schreiben hat gereicht.
Der Versicherer zahlte die 80.000 Euro.
Was lernen wir daraus?
Versicherung ist kein Beauty-Contest. Es geht nicht um die schönste Broschüre, nicht um die niedrigste Prämie und nicht um das exotischste Konstrukt aus London oder sonst wo.
Es geht um Verlässlichkeit im Schadenfall.
Ja, es gibt Versicherer mit attraktiven Preisen.
Ja, es gibt Bedingungen, die auf den ersten Blick fantastisch aussehen.
Aber entscheidend ist, wie sich ein Versicherer verhält, wenn es teuer wird.
Genauso wichtig sind die Menschen, mit denen du arbeitest. Vermittler, Makler, Berater. Menschen mit Rückgrat, Fachwissen und einem Gewissen. Menschen, die nicht verschwinden, wenn es unangenehm wird.
Wir haben zum Beispiel mit der Barmenia als Kurator dieses Beitrags sehr gute Erfahrungen gemacht – unter anderem bei einer Kundin, bei der im Ausland eine 50.000-Euro-Rechnung für eine lebensnotwendige Operation ohne Diskussion bezahlt wurde. Genau so muss das laufen.
Versicherung ist wie heiraten: Such dir gut aus, mit wem du dich bindest
Eine Versicherung begleitet dich oft viele Jahre.
In kritischen Lebensphasen.
In Momenten, in denen du andere Sorgen hast als Paragraphen.
Wenn es dann knallt – sportlich, gesundheitlich oder ganz banal im Alltag – zeigt sich, ob du den richtigen Partner gewählt hast.
Oder um es ganz simpel zu sagen:
Weitere Informationen und persönliche Beratung erhältst du bei The Finance Athletes.
Seit 2021 bieten wir die beste Finanzberatung in Koblenz an.
Kontakt
Jannik Menten
Gründer und Geschäftsführer
Tobias Lommer
Gründer und Geschäftsführer